Verbot von Plastiktüten

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Wir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/165/1916503.pdf