Energiewende vorantreiben: Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes
Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir in dieser Woche den Weg frei gemacht für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das ist ein starkes Signal für Klimaschutz und Beschäftigung. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Solarenergie kann jetzt weiter Fahrt aufnehmen. Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen sowie Stromanbieter*innen, Vermieter*innen und Mieter*innen in Zukunft beim Ausbau der Erneuerbaren Energien an einem Strang ziehen. Die Energiewende wird zum Mitmachprojekt für alle.
Gemeinden, in denen Windparks gebaut werden, erhalten einen finanziellen Ausgleich. Zudem erleichtern wir Mieterstrom und unterstützen damit Mieter*innen: Wenn Vermieter*innen Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren und ihn direkt oder indirekt über den Stromanbieter an die Mieter*innen verkaufen, können sich künftig mehrere Parteien oder ein ganzes Quartier eine EEG-Anlage unbürokratisch teilen. Wir befreien außerdem Solaranlagen mit weniger als 30kw-Leistung von der EEG- Umlage und fördern damit den Eigenverbrauch bei der Solarenergie. Und wir sorgen dafür, dass EEG-Anlagen der ersten Stunde, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin betrieben werden können.
Aber die SPD möchte mehr erreichen. Deshalb haben wir uns auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die EEG-Umlage soll auf Null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf