Elterngeld einfacher und flexibler gestalten

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Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Sie wollen Familie und Beruf gut in Einklang bringen. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen beides. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wollen wir die Leistungen noch flexibler und einfacher machen: So wird u.a. der Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus ausgeweitet und damit die Möglichkeit geschaffen, den Bonus kürzer zu beziehen oder früher zu beenden. So können Eltern leichter wählen, drei oder vier Tage zu arbeiten.

Wir bleiben dabei: Das Elterngeld muss krisenfest bleiben. Deswegen verlängern wir die Regelung, wonach der Partnerschaftsbonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Vor dem Hintergrund der Pandemie war uns wichtig: Auch beim Elterngeldbezug sollen Familien keine Nachteile haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und z.B. erkranken oder in Kurzarbeit sind. Die Höhe des Elterngeldes verändert sich in diesen Fällen nicht.

Werden Kinder zu früh geboren, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen. Sie brauchen besondere Unterstützung. Schon heute verlängert sich in diesem Fall der Mutterschutz, bislang aber nicht der Elterngeldbezug. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgebessert: Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Das Gesetz tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf