Faire Verträge für Verbraucher*innen
Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926915.pdf