Steuererleichterungen

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Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).

Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf