Digitale Versorgung und Pflege
Die Corona-Pandemie zeigt, dass wir mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen brauchen. Der Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche in der 1. Lesung beraten haben, zielt darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen. So sollen im Pflegebereich mehr digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Pflegealltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten, und zahnmedizinische Labore sollen an die Telematik angebunden werden. Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte erweitert. Patient:innen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel über elektronische Verordnungen in Anspruch nehmen. Zudem gelangen Patient:innen über ihre elektronische Patientenakte direkt auf das nationale Gesundheitsportal, das zu vielen gesundheitlichen Fragen informiert.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927652.pdf