Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken

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In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern wurden in der Vergangenheit regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, soll das Recht der Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.

Behandlungen, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben in Zukunft zu unterbleiben – auch dann, wenn die Eltern einen solchen Eingriff befürworten. Eine Einwilligung der Eltern ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hier bedarf es zusätzlich einer familiengerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur dann zu erteilen, wenn die Operation das Wohl des Kindes am besten entspricht. Kann mit dem Eingriff eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet und das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, kann ausnahmsweise auf eine Genehmigung verzichtet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924686.pdf