Kinder und Jugendliche besser schützen

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Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.

Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.

Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf