Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.
Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf