Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

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Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.

Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf