Faire Verträge für Verbraucherinnen und Verbraucher

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Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge im Bundestag beschlossen. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabonnement sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein.

Wir führen einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.

Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieterinnen und Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zu dem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.

Auch werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926915.pdf