Für eine offene und lebendige Datenkultur

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Wir sehen das Thema Open Data – also das offene Bereitstellen von Daten – als große Chance mit einem hohen gesellschaftlichen Mehrwert. In einer lebendigen Kultur des Datenteilens und -nutzens liegt ein großes Potential – etwa für die digitale Zivilgesellschaft oder die Wertschöpfung und Innovationskraft von Unternehmen.

Mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz ermöglichen wir den nächsten Schritt hin zu einer lebendigen und offenen Datenkultur. Der Entwurf umfasst eine Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und wurde in dieser Woche beschlossen.

In den Bundesbehörden wird der kulturelle Wandel vorangetrieben: Open-Data-Koordinatoren werden verpflichtend. Jede Behörde bekommt künftig eine verantwortliche Person, die für das Thema offene Daten ansprechbar ist.

Für kommunale Unternehmen ist es wichtig, dass für private Unternehmen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Personenverkehrs die gleichen Regeln gelten sollen. Das haben wir nun erreicht und damit eine Benachteiligung der kommunalen Unternehmen verhindert.

Allerdings wollte die SPD-Fraktion mehr erreichen – etwa einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf den Zugang zu offenen Daten. Und für die Zukunft soll geprüft werden, ob durch ein Einbeziehen von Selbstverwaltungskörperschaften und gesetzlich Beliehenen – also z.B. Krankenkassen oder Toll Collect – weitere Möglichkeiten erschlossen werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927442.pdf