Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer
In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beschlossen. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge.
Mit dem Gesetz soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. Außerdem wird bei Mietspiegeln, die diese Mindeststandards erfüllen, angenommen, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben.
Außerdem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass künftig in allen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Mitspiegel erstellt werden muss. Damit stärken wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926918.pdf