Zusätzliche Regionalisierungsmittel für ÖPNV
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dieses Prinzip wird im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz) seit 1996 verankert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern jährlich Mittel zur Verfügung stellt, um ein attraktives Angebot im ÖPNV zu sichern und auszubauen.
Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund die Länder bereits durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. So wird sichergestellt, dass das Angebot trotz eines massiven Passagierrückgangs in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. Aber auch in den kommenden Monaten ist der Sektor durch die Pandemie stark belastet. Deshalb erhöhen wir die Mittel für im Jahr 2021 entstandene finanzielle Nachteile nochmals um insgesamt 1 Mrd. Euro. Die Länder müssen dafür ihren hälftigen Anteil an der Finanzierung nachweisen. Das Gesetz wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930400.pdf