Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung

Mit dem in dieser Woche in erster Lesung beratenen zweiten Nachtragshaushalt setzen wir zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Nicht verbrauchte Mittel aus bereits eingeplanten, aber nicht genutzten Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro fließen zweckgebunden in einen Klima- und Transformationsfonds. Damit holen wir Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung nach, die wegen und während der Corona-Krise nicht getätigt werden konnten. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch nicht erhöht. Gleichzeitig wird diese Maßnahme die Konjunktur weiter ankurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung absichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000300.pdf