Stopp der KfW55-Förderung durch den Wirtschaftsminister
Seit dem 24. Januar 2022 können vorerst keine staatlichen Förderungen mehr für energieeffiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Allein in der Zeit von November 2021 bis Januar 2022 gingen laut Förderbank KfW Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro Fördervolumen ein. Diese Zahl umfasst sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Dies überstieg die vom ehemaligen Wirtschaftsminister Altmeier (CDU) im Haushalt eingeplanten Mittel bei weitem.
Der Stopp gilt für alle drei KfW-Programmbereiche:
• Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55)
• Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40)
• Energetische Sanierung von Gebäuden
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.).
Das vor zwei Monaten angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem Ansturm auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind. Daher hat der Vorstand der KfW in Absprache mit Wirtschaftsminister Habeck entschieden, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp zu belegen.
Bundeswirtschaftsministerium, Bundesbauministerium und Bundesfinanzministerium arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, möglichst schnell die KfW-Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Durch den abrupten Förderstopp, der auch mich überrascht hat, ist eine große Verunsicherung gerade bei den Familien entstanden, die angesichts hoher Baupreise ihr gesamtes Geld in klimafreundliche Einfamilienhäuser investieren wollten und fest mit der Förderung gerechnet hatten. Ich habe bereits viele Zuschriften dazu erhalten. Daher setze ich mich auch dafür ein, dass es eine gesicherte Förderperspektive gibt und nicht die bestraft werden, die sich entschieden haben, für ihre Familien in klimafreundliche Wohnungen zu investieren.