Absenkung der EEG-Umlage

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Als weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001025.pdf