Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt
Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter und Mieterinnen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter und Vermieterinnen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dessen Details hier erläutert sind: Entlastung bei CO2-Kosten in der Miete | Bundesregierung.
Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. Das bedeutet, dass in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter und Vermieterinnen. So soll auf Seite der Vermieter und Vermieterinnen ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden. Auf Seite der Mieter und Mieterinnen besteht hingegen der Anreiz, energieeffizient zu handeln. Die Regelungen sollen unbefristet gelten.