Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr weiter stärken

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In dieser Woche hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, der Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz vorsieht, um eine EU-Verordnung umzusetzen. Das Ziel ist es, die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Zugverkehr zu sichern.

Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität soll es eine zentrale Stelle geben, an die sie sich wenden können, wenn sie Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, unabhängig davon, mit welchem Zug sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen sich daran beteiligen. Die Deutsche Bahn AG hat bereits eine solche Stelle, die Mobilitätsservice-Zentrale, aber bisher auf freiwilliger Basis.

Außerdem müssen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine barrierefreie elektronische Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese digitale Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen gemäß der EU-Verordnung stellen können.

Weitere Informationen gibt es hier.