Verbraucherschutzrecht: Verbandsklage kommt
Die EU-Verbandsklagenrichtlinie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Ihre Ansprüche sollen einfacher geklärt und durchgesetzt werden. Auch Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit. Gleichzeitig kann die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet werden, da Klagewellen – wie durch den Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken – so zukünftig vermieden werden können.
Wir haben in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie abschließend beraten. Eingeführt wird damit eine neuartige Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Diese wird in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt. Eine Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gegen ein Unternehmen erheben, um Ansprüche von Verbraucher:innen beispielsweise wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln geltend zu machen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten die betroffenen Verbraucher:innen den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.
Wir konnten im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen erreichen, so ist es nun bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch möglich, sich der Klage anzuschließen. Damit werden auch die Verjährungsfristen für angemeldete Verbraucher:innen deutlich verlängert. So wird es für wesentlich mehr Menschen einfacher, sich der Klage an-zuschließen und ihre Rechte auch geltend zu machen.
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