Verwaltungsmodernisierung: Aufbau neuer Onlinemöglichkeiten
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran und wir möchten neue Impulse für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen setzen. Damit die Digitalisierung schneller gelingt, soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) angepasst und weiterentwickelt werden. Wir haben den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Das bereits 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben, aber noch wurden nicht alle Vorgaben vollständig umgesetzt. Das OZG-Änderungsgesetz sieht nun Regelungen vor, die die Verwaltungsdigitalisierung effektiver vorantreiben und so das digitale Onlineangebot verbreitern sollen. Relevant ist hierbei die vollständige elektronische Abwicklung von Prozessen, das heißt die Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Vorgänge. Dabei ist die Schriftformerfordernis, also die gesetzliche Verpflichtung einer handschriftlichen Unterschrift eine entscheidende Hürde. Der Entwurf sieht nun die umfassende digitale Ersetzung der Schriftform vor. Mit einer zusätzlichen gesetzlichen Verankerung sollen künftig Nachweise nur noch einmalig abgegeben werden müssen.
Die Verwaltungsdigitalisierung bleibt eine Daueraufgabe. Die Änderungen des OZG sind Teil mehrerer notwendiger Schritte für die Digitalisierung der Verwaltung. Dazu gehören auch funktionierende digitale Identitäten, verknüpfte Register sowie einheitliche Datenstandards und Schnittstellen.