Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.
Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.
Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: