Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Wohnungs- und Obdachlosigkeit verletzen die Menschenwürde. In Deutschland werden über 372.000 wohnungslose Menschen von den Kommunen oder durch freie Träger wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Von diesen sind fast ein Drittel minderjährig. Hinzukommen verdeckt wohnungslose Menschen, die also beispielsweise bei Verwandten oder Freunden unterkommen sowie obdachlose Menschen, also diejenigen, die auch nachts auf der Straße leben. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett Ende April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.
Dieser soll erstmals alle Ebenen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit in Deutschland zusammenführen. Er beinhaltet Leitlinien zu Prävention, Wohnraumangebot, akuter Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Wissensaustausch und Vernetzung sowie Aufklärung und Datenerhebung. Dazu werden individuelle, mehrsprachige Angebote ohne Zugangshürden benötigt. Der Nationale Aktionsplan beinhaltet auch ein Bekenntnis der Bundesregierung, alle Änderungen im Mietrecht gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem sollen Bund, Länder und Kommunen prüfen, ob ihre Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtigen. Als Dach für alle Akteure wurde ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet, das seit diesem Jahr über Jahresprogramme berät, die sich aus dem Aktionsplan ergeben. Mittelfristig soll eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit etabliert werden. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche über den Aktionsplan der Bundesregierung debattiert.
Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier: