Festsetzung der Rentenbeiträge
Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche in der 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt für das Jahr 2014 stabil bei 18,9 Prozent. Der Beitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt bei 25,1 Prozent.
Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszahlerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.
Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung anders als bei einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sogenannte Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, der beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Budget für Reha-Maßnahmen sowie des Einstiegs in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen 2014 höhere Ausgaben an. Diese hätten mit einem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig nicht finanziert werden können.
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßte eine Mehrheit von Experten am 17. Februar, dass die Rentenbeiträge 2014 stabil bleiben und nicht gesenkt werden. Dies sei mit Blick auf die demographischen Entwicklungen und die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung ein richtiger Schritt.