Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen

Gemeinsam haben die SPD- und die Unionsfraktion am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass künftig auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner bereits adoptierten Kinder adoptieren dürfen. Im Koalitionsvertrag hatte die SPD mit der Union vereinbart, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaften zügig umzusetzen.

Das materielle Adoptionsrecht und das Verfahrensrecht werden durch den vorliegenden Entwurf dementsprechend angepasst. Damit werden eingetragene Lebenspartner in diesem Aspekt Ehepartnern gleichgestellt. Heiko Maas, unser sozialdemokratischer Justizminister, hat hier schnell und verlässlich gehandelt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka betonten in einer Stellungnahme noch einmal, dass die SPD weiterhin darauf hinwirken wird, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu beenden. Es sei „kaum vermittelbar, warum ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Pflegekinder aufnehmen, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren darf.“

Unseren Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800841.pdf

Ein Bericht der SPD-Fraktion ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/themen/adoptionsrecht-f%C3%BCr-homosexuelle-wird-ausgebaut