Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Der Koalitionsantrag zur Sicherung der Oppositionsrechte im Parlament wurde am Donnerstag im Bundestag beschlossen, nachdem er im Februar zur Debatte ins Parlament eingebracht wurde. Zwar folgt die Stärke der Fraktionen im Bundestag dem Votum der Wähler, dennoch zeichnet der Wettstreit von Regierung und Opposition unsere Demokratie aus.

Die Opposition muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Deshalb sieht der Antrag von SPD und Union vor, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die 18. Wahlperiode zu ändern. Die Opposition kann dann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen einsetzen und die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten wahrnehmen, auch wenn sie weniger als 25 % der Abgeordneten stellt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verfügen in dieser Legislaturperiode zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht.

Den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800481.pdf