Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350