Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am Donnerstag war der Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Bundestag. Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Dies ist zentrales Element der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Voraussetzung hierfür soll sein, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schul-Zeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Dass der Optionszwang ein Integrationshemmnis ist, geht aus Studien hervor, die zeigen, dass Migrantinnen und Migranten sich vor allem deshalb nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, weil sie in diesem Fall ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben müssten. „Wir sollten auch im Staatsbürgerschaftsrecht unverkrampft mit der Vielfalt in unserem Land umgehen“, sagte Staatsministerin Aydan Özoğuz. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, dürfe nicht Deutscher unter Vorbehalt sein und womöglich später zum Ausländer erklärt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/abschaffung-der-optionspflicht-ein-riesengro%C3%9Fer-schritt