Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken
Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.
Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.