Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.