Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014
Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen werden von einem eigenen Ausschuss beraten und können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.
Am Donnerstag dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht des Petitionsausschusses debattiert. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich danach im Vergleich zu 2013 um 525 erhöht. Das sind durchschnittlich 61 Zuschriften pro Werktag. Das vergangene Jahr wurde dazu genutzt, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen Online-Petitionsplattform zu optimieren. 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 bereits auf elektronischem Weg eingegangen. Wie in den Vorjahren haben sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen, jeweils ca. 10 Prozent auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.