Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon
Mit dem vorliegenden Beschluss wird die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein weiteres Jahr fortgesetzt. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung im Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR verringert sich von 1.850 auf 1.350 Soldatinnen und Soldaten.
Der Text zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo ist hier nachzulesen: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808884.pdf
Das heute verabschiedete Mandat soll die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert werden. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Regelmäßige militärische Übergriffe von beiden Seiten der israelisch-libanesischen Grenze, zeigen, dass die VN-Mission UNIFIL auch heute noch für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands elementar wichtig ist. Die Mission bleibt das einzige Forum des direkten Austauschs zwischen Libanon und Israel. Hinzu kommt die Bedrohung der libanesischen Sicherheit durch die Auswirkungen des Syrienkonflikts sowie das Erstarken der Terrororganisation Islamischer Staat in der Region. UNIFIL leistet durch seine Präsenz sowie die Entlastung der libanesischen Armee im Süden des Landes einen von allen Parteien in der Region geschätzten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Libanon. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.
Der gesamte Antragstext finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/086/1808624.pdf