Mehr Schutz für Prostituierte

Mit dem Gesetz regulieren wir das Prostitutionsgewerbe und schützen so die dort tätigen Frauen und Männer besser vor Gewalt und Ausbeutung. Kernelement dabei ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Zukünftig muss sich jeder Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, um so auszuschließen, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben.

Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Diese ist zukünftig verpflichtend mit einer Anmeldung verbunden und soll einmal im Jahr, bei Prostituierten unter 21 Jahren halbjährlich, durchgeführt werden.

Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen.