Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken
Diese Woche hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz debattiert. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die SPD hat sich für das Vorhaben eingesetzt und damit eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.
Derzeit gibt es bereits Regelungen für Unterstützung von Behinderten. Diese benötigen allerdings Anpassung an die realen individuellen Bedürfnisse. Außerdem hat auch Deutschland sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, damit Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Nicht die Beeinträchtigung von Personen soll im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollen individuelle Barrieren abgebaut oder Unterstützung im Umgang mit diesen gewährleistet werden. Zusätzlich fördert der Bund ein trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Damit dies gelingt, werden Leistungen der Eingliederungshilfe klar von Lebensunterhaltsleistungen getrennt. Konkret heißt dies, dass schon ab 2017 die Einkommensfreibeträge pro Monat um bis zu 260 Euro steigen. Gleichzeitig wird die Vermögensfreigrenze schrittweise 2017 auf 27.600 und 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet. Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Antrag für alle Leistungen reichen soll. Auch Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren sowie mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort sollen geschaffen werden.
Die SPD verhandelt nun im weiteren parlamentarischen Verfahren, damit die Gesetzesänderung den Betroffenen und ihren Angehörigen größtmöglichen Nutzen und Sicherheit bringt. Dabei geht es uns insbesondere um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber sowie um eine fundierte wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung von Anfang an.
Hier mehr zum Gesetzesentwurf.