Gemeinnützige Forschung im Arzneimittelgesetz zugelassen

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Dürfen sich Menschen für gruppennützige medizinische Forschung, also Forschung am eigenen Körper, die ihnen selbst nicht nutzt, aber vielleicht anderen, zur Verfügung stellen, auch wenn sie im Moment der Forschung nicht mehr selber entscheiden können? Der Fall tritt vor allem bei Demenzerkrankungen ein, wo Forschung helfen kann, die Krankheit zu verstehen. Dabei sind die meisten Erkrankten jedoch zum Zeitpunkt einer Untersuchung nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden.

Im Bundestag wurden drei unterschiedliche Anträge eingebracht, um diese Frage zu beantworten. Während der erste Antrag vorsah, gruppennützige Forschung komplett zu verbieten, wollte ein zweiter Antrag die Einwilligung in gruppennützige Forschung ermöglichen, wenn vorher ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Der dritte Antrag sah vor, gruppennützige Forschung auch dann zu erlauben, wenn der Patient auf ein Aufklärungsgespräch verzichtet. Der Bundestag beschloss auch mit meiner Stimme mehrheitlich den zweiten Antrag.

Ich selbst habe nach gründlicher Abwägung dafür gestimmt, gruppennützige Forschung zu erlauben, wenn die Betroffenen dieses im Zustand vollständiger Einwilligungsfähigkeit und nach ärztlicher Beratung vorher erklärt haben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.