Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz
Da Familien wichtige Leistungsträgerinnen unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.
Mit dem Familienentlastungsgesetz haben wir deshalb dafür gesorgt, dass zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht wird. Dazu wird auch der Kinderfreibetrag in zwei Stufen 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro entsprechend angepasst. Um dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird auch der Grundfreibetrag für das Jahr 2019 um 168 Euro angehoben und in einer zweiten Erhöhung 2020 noch einmal um 240 Euro. Damit wird erreicht, dass eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern bereits im Jahr 2019 eine Steuererleichterung von über 9% erfahren wird, die sich im Jahr 2020 auf über 20% erhöht.
Außerdem sollen sich Lohnsteigerungen im Einkommen niederschlagen und nicht durch Inflation und Steuererhöhungen aufgefressen werden. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass diese „kalte Progression“ angegangen wird. Daher werden steuerliche Mehreinnahmen nun genutzt, um diesen Effekt durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen.
Damit sieht das Familienentlastungsgesetz insgesamt Entlastungen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.
Den Entwurf für das Familienentlastungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf