Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Auch die Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf die betäubungslose Ferkelkastration wurde diese Woche kontrovers diskutiert. Wir haben diesbezüglich diese Woche eine Gesetzesänderung beschlossen, die dafür sorgen wird, dass es in naher Zukunft verpflichtend ist, eine schmerzfreie Kastration von Ferkeln vorzunehmen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird durch eine zum 30. Mai 2019 vorzulegende Rechtsverordnung zum Handeln verpflichtet, nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchtenden herbeigeführt hat. Seit dem Verbot von betäubungslosen Ferkelkastrationen im Jahr 2013 hat dieses Ministerium nichts unternommen, um einfache und effektive Betäubungsmethoden anwendbar zu machen. Wir waren deshalb gezwungen, einer Verlängerung der Übergangsfrist zuzustimmen, um nicht die Existenz von vor allem kleineren und mittleren Aufzuchtbetrieben in Deutschland zu gefährden. Es ist uns zudem in dieser Gesetzesänderung gelungen, einige klare tierschutzrechtliche Verbesserungen durchzusetzen. Wir unterstützen zusätzlich Ferkelzüchtende durch Informationskampagnen und Förderungen, um neue, am Tierwohl orientierte, Betäubungsmethoden einzuführen. Mit diesem Vorgehen halten wir unmissverständlich fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungloser Kastration, ohne dabei die Existenz von kleinen und mittelständischen Betrieben zu gefährden.
Ich habe zu diesem Thema auch eine persönliche Erklärung abgegeben, welche Sie unter folgendem Link auf meiner Homepage finden:
Die Änderung des Tierschutzgesetzes finden Sie hier: