Vorsorge für einen ungeregelten Brexit treffen
Mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung Gesetze beschlossen, die Vorsorge für dieses Problem schaffen. Im Gesetz wird Bürgerinnen und Bürgern, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege- Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung erworben haben, Schutz gewährt. Gleichzeitig müssen britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, nicht wie üblich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren deutsche nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben.
Im Brexit-Steuerbegleitgesetz wird vereinbart, dass Großbritannien nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt wird. Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden.
Die Gesetzentwürfe gibt es hier: