SPD sorgt für ein besseres und starkes BAföG

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Im Koalitionsvertrag haben wir uns erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eingesetzt. Um die förderbedürftigen Auszubildenden (d.h. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende) wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen, haben wir dafür eine Milliarde Euro zusätzlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Finanzminister Scholz hat sogar deutlich mehr Mittel bereitgestellt, um die Trendwende zu erreichen, nämlich nach einer nochmaligen Erhöhung im parlamentarischen Verfahren insgesamt 1,34 Mrd. Euro für diese Wahlperiode. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Folgende Verbesserungen bringt die Novelle:

  • Die Bedarfssätze werden in zwei Schritten bis 2020 um 7 Prozent angehoben, d.h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro.
  • Die Wohnkosten steigen, gerade in Hochschulstädten. Deshalb wird der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Die Einkommensfreibeträge werden um insgesamt über 16 Prozent angehoben, nämlich um 7 Prozent im ersten Schritt 2019, um 3 Prozent in 2020 und nochmals um 6 Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1.715 Euro in 2021 auf 2.000 Euro erhöht. Das erhöht endlich wieder den Kreis der Förderberechtigten.
  • Der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die BAföG-Förderung abgedeckt.
  • Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Deshalb werden zukünftig Restschulden erlassen, wenn der Darlehensanteil des BAföG trotz nachweisbaren Bemühens binnen 20 Jahren nicht getilgt werden kann.
  • Eine zusätzliche zeitliche Begrenzung entsteht durch die Deckelung auf maximal 77 zurückzuzahlende monatliche Raten. Die Höhe der Raten wird auf 130 Euro angehoben. Wer aber wegen geringen Einkommens nur Raten in geringerer Höhe zahlen kann, dem wird nach Zahlung von 77 reduzierten Monatsraten die Restschuld erlassen.
  • Außerdem wird das bisherige verzinsliche Bankdarlehen der KfW durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt, wenn beispielsweise Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreiten der Regelstudienzeit benötigt wird.
  • Der Anteil der Studierenden mit Kind ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dafür wird der Kinderbetreuungszuschlag in zwei Schritten von 130 auf 150 Euro erhöht.
  • Weiterhin wird die Förderungshöchstdauer verlängert, wenn Auszubildende eigene Kinder bis 14 Jahre erziehen. Bisher galt diese Regelung für die Erziehung von Kindern bis 10 Jahre. Auch Kinder zwischen 10 und 14 Jahren bedürfen einer persönlichen Betreuung, wenn sie bspw. krank sind. Die inzwischen geltende Altersgrenze für Studienanfänger sorgt dafür, dass es immer mehr Studierende über 30 gibt, sodass sie auch häufiger über 10jährige Kinder haben.
  • Häufig pflegen gerade Studierende mit Erstakademikerhintergrund ihre nahen Angehörigen. Aber auch bei Studierenden aus Akademikerfamilien steigt der Anteil der an der Pflege naher Angehöriger beteiligter Studierender. Einige Studierende sind sogar die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer oder auch die Hauptpflegeperson. Deshalb verlängern wir bei der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad 3 oder höher die BAföG-Förderdauer.

Die vorliegende BAföG-Reform ist allerdings nur ein erster Schritt, damit das BAföG wieder mehr Studierende fördern kann. Darüber hinaus sind aber auch andere wichtige Maßnahmen wichtig, damit das BAföG einfach und unbürokratisch an Schülerinnen und Schüler und Studierende zu Gute kommt. Deshalb haben wir diesen Mittwoch einen umfangreichen Entschließungsantrag in den Bildungsausschuss eingebracht, der Teil der Beschlussempfehlung für die Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum war. Der Inhalt des Antrags konzentriert sich auf:

  • die Vereinfachung des Antragsverfahrens,
  • die Verbesserung der online Antragstellung,
  • eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für das Bafög,
  • eine bessere Informationsvermittlung zum BAföG an Hochschulen und Schulen und
  • den Ausbau von studentischem Wohnraum.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908749.pdf

Den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen finden Sie in der Beschlussempfehlung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910249.pdf

Meine Rede im Bundestag finden Sie hier: https://dbtg.tv/fvid/7355951