Unterstützung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen
Wenn die Kräfte oder der Geist eines Menschen nachlassen und die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sind die Angehörigen in der Regel in besonderer Weise belastet und eingespannt. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten – und hat diesen Vorsatz in dieser Woche im Deutschen Bundestag mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.
Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, die es in meinem Wahlkreis in Schwerte und Kamen gibt, sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf