Mit dem Aufstiegs-BAföG Weiterbildungen besser unterstützen
Für die SPD ist die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung ein großes Ziel. Aus diesem Grund wird das Aufstiegs-BAföG reformiert. Mit dem Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, macht die SPD einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.
Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange.
Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-BAföG steht. Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/152/1915273.pdf