Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs

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In dieser Woche wurden im Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärken.

Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnten wir die Stärkung des ÖPNV durchsetzen und werden damit die umweltfreundliche Mobilität und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Darum haben wir im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die diese Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel. Auch werden nun u. a. die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.

Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren Förderhürden nochmals herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Ab 2021 stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich haben wir mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel ab 2025 noch einmal verdoppelt werden. Ein großer Erfolg ist außerdem, dass wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden schaffen. Denn die ab 2025 zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden ab 2026 jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördern damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915621.pdf

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

Im Rahmen des Klimapaketes haben wir beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915622.pdf