Arbeit-von-morgen-Gesetz eingebracht

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Ob Strukturwandel oder Konjunkturkrise, die Bundesregierung will vorbereitet sein. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“), das in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schaffen wir in Zeiten des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt.

Die Ausbreitung des Corona-Virus COVID 19 zeigt erste wirtschaftliche Folgen: Quarantänemaßnahmen stören globale Lieferketten und internationalen Austausch. Noch ist nicht absehbar, wie stark das Virus Unternehmen in Deutschland treffen und sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirken wird. Für den Ernstfall sieht das Arbeit-von-morgen-Gesetz vor, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So wird die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen werden verhindert.

Gleichzeitig sollen mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen einige Beschäftigte eine Weiterbildung. Sollten Menschen dennoch ihre Arbeit zu verlieren drohen, sollen sie in einen neuen Job gebracht werden. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert zudem die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle. Das Gesetz soll bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917740.pdf