Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gute Versorgung und Pflege in Krankenhäusern sichern

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf