Kinder und Jugendliche besser schützen
Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Umfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben – das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche erstmals im Bundestag beraten haben.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig (sog. Inklusive Lösung) wird. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz zu verbessern. Zudem werden die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann.
Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um junge Menschen und ihre Eltern verstärkt einzubeziehen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf