Menschenrechte auch für globale Lieferketten

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Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.

Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.

Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.

Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928649.pdf