Klima- und Energiepaket auf dem Weg

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Klimaschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.

Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. #

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Förderung erneuerbarer Energien
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden.

Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927672.pdf

Markthochlauf von Wasserstoff
Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Teilnahme am Strommarkt.

Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der Stromkundinnen und -kunden erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927453.pdf

Das gesamte Gesetzespaket wurde diese Woche im Bundestag beschlossen.