Mehr Freiraum für die Agentur für Sprunginnovationen
Seit 2019 gibt es die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig. Ihre Aufgabe ist es, innovative Forschungsideen zu fördern und weiterzuentwickeln, die das Potenzial zu bahnbrechenden Erfindungen oder Technologien haben. Sprunginnovationen können Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und technologische, soziale oder ökologische Probleme lösen. Die Erfindung des Smartphones, des GPS oder des MP3-Formats sind einige Beispiele hierfür.
Konkret ist vorgesehen, dass die Agentur im Rahmen einer Beleihung die Kompetenz erhält, selbstständig zu handeln und zu investieren. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente sollen gleichermaßen genutzt werden dürfen. Die SprinD kann sich künftig auch in eigener Verantwortung an Unternehmen beteiligen. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SprinD über Jahresetats hinaus gewährleistet.
Damit die SprinD freier agieren und investieren kann, sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die SprinD verbessert werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein SprinD-Freiheitsgesetz vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.
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