Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen
Wir wollen bessere Forschung im Gesundheitswesen. Forschung braucht aber Daten. Deshalb haben wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtert. Geplant ist, unter anderem eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufzubauen. Den entsprechenden Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes der Bundesregierung hat der Bundestag diese Woche in 2./3. Lesung beraten.
Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzende fungieren, bei der erstmalig Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird zusammengefasst, deutlich erleichtert und durch eine:n Landesdatenschutzbeauftragte:n koordiniert.
Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt. Bei Anträgen auf Forschungsdatennutzung ist künftig nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke.
Ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte Zwecke freigeben, können Versicherte über ein Opt-Out-Verfahren entscheiden. Dazu wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.
Kranken- und Pflegekassen sollen künftig Routinedaten, die etwa bei der Abrechnung von Leistungen entstehen, auswerten dürfen, wenn dies nachweislich dem individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen oder von seltenen Erkrankungen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier