Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten
Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.
Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf